Bedingungen für Beschwerden bei Reisequalitätskontrolleinstitut
1) Beschwerder sind Touristen und deren gesetzliche Vertreter, die ihre gesetzliche Touristrechte direkt verletzt werden. 2) Direkt beschwerdete Reisebüros und detailierte Ansprüche und tatsächliche Gründe sind zu vorhanden. 3) im Rahmen der Qualitätsgarantierentschädigung der Reisebüros.
Frist der Beschwerden bei Reisequalitätskontrolleinstitut Frist des Anspruchs bei Qualitätskontrolleinstitut auf Garantierleistung ist 9 Tage, ab die Verletzungstatsache der Beschwerder passiert. Danach sind die Beschwerden bei Reisequalitätskontrolleinstitut nicht zu behandeln. |