Kap. 1. Zum Zwecke die Behandlung der Reisenunglücksfällen in unserer Provintz zu verordentlichen, zum Zwecke die verschiedenen Reisenunglücksfällen ordentlich zu behandeln, wird diese Bestimmung laut der gehörigen staatlichen Gesetze und Bestimmungen erlassen.
Kap. 2. Diese Bestimmung eignet sich bei Betriebs- bzw. Karriereeinheiten wie Reisebüros bzw. —firmen, touristishen Restaurants, Fremdenverkehrsgebieten bzw. -ortspunkten, Parken, touristischen Verkehrsfirmen, Verwaltungsabteilungen für Tourismus usw.
Kap. 3. Verwaltungsabteilungen für Tourismus in verschiedenen Stufen sind Instanzen für Sicherheitshandlungen des Tourismus im Ort, und für Organisation und Vollziehung dieser Bestimmung in touristischen Bewegungen verantwortlich.
Kap. 4. Reisenunglücksfällen handeln sich von die Situationen, die in touristishen Restaurants, Fremdenverkehrsgebieten bzw. -ortspunkten, Parken, bzw. Vergnügungsparken am See passieren,die während der Empfängungen der Touristen von Reisebüros bzw. —firmen passieren, in denen Personalsicherheiten oder Eigentum der Touristen verletzt oder verliert werden;solche Reisenunglücksfällen werden in leichte, ebenmäßige, schwere und insbesondere schwere Stufen geteilt.
1. Leichte Reisenunglücksfall handelt sich von einem einmaligen Unfall, in dem ein Tourist leicht verletzt wird, oder wirtschaftlich weniger als 10000 Yuan verletzt wird.
2. Ebenmäßige Reisenunglücksfall handelt sich von einem einmaligen Unfall, in dem 1 oder 2 Touristen schwer verletzt werden, oder wirtschaftlich mehr als 10000 Yuan,weniger als 100000 Yuan verletzt wird.
3. Schwere Reisenunglücksfall handelt sich von einem einmaligen Unfall, in dem 1 oder 2 Touristen getötet werden oder mehr als 3 Touristen schwer verletzt werden, oder wirtschaftlich mehr als 100000 Yuan,weniger als 1000000 Yuan verletzt wird.
4. Insbesondere schwere Reisenunglücksfall handelt sich von einem einmaligen Unfall, in dem mehr als 3 Touristen getötet werden, oder wirtschaftlich mehr als 1000000 Yuan verletzt wird, der in insbesondere schwerer Situation ist, und insbesondere schwere Einflüsse hat.
Kap. 5. Reisenunglücksfällen werden von Verwaltungsabteilungen für Tourismus behandeln. In Situationen, in denen sie laut des staatlichen Gesetze und Bestimmungen von Behandlungsinstanzen für Unglücksfällen behandelt werden sollen, sollen die gehörigen Behandlungsinstanzen für Unglücksfällen die Verwaltungsabteilungen für Tourismus in gleichen Stufen über die Situationen die Behandlungsergebnisse der Unfällen schriftlich berichten.
Kap. 6. Nach den Reisenunglücksfällen sollen die lokalen Regierungen, Verwaltungsabteilungen für Tourismus, und andere gehörige Organe objektive Retten bzw. Behandlungen organisieren. Nach schweren bzw. insbesondere schweren Reisenunglücksfällen sollen die stadtlichen Regierungen im Ort, die in höher Stufe als die des Bezirkes sind, bzw. die Verwaltungsabteilungen für Tourismus, und die Polizei-, Arbeits-, Verkehrs-, Medizin- und Versicherungsorgane Behandlungsgruppen errichten, um mit den lokalen Regierungen im Ort und andern gehörigen Organen die Unglücksfällen zusammen zu behandeln.
Kap. 7. Nach den Reisenunglücksfällen sollen folgende Arbeiten günstig erledigt werden.
1. Die für Tourismus verantwortlichen Angestellter im Ort sollen sofort ihre Einheiten über die Reisenunglücksfällen berichten, die Einheiten im Ort sollen sofort die Verwaltungsabteilungen für Tourismus im Ort darüber berichten, und nach den einzelnen Situationen die Polizei-, Feuerbekämpfungs-, Verkehrs-, Arbeits-, und Medizinorgane berichten. In Fällen der schweren bzw. insbesondere schweren Reisenunglücksfällen sollen sie gleichzeitig die lokalen Volksregierungen darüber berichten.
Verwaltungsabteilungen für Tourismus in jede Stufe sollen sofort die Verwaltungsabteilungen in höhere Stufe berichten, sobald sie Reisenunglücksfällen in höheren Stufen als ebenmäßigen berichtet werden. Die Frist ist 3 Stunden für die Verwaltungsabteilungen für Tourismus in Stufe des Kreises, die Verwaltungsabteilungen für Tourismus in Stufe des Bezirkes zu berichten, 6 Studen für die Verwaltungsabteilungen für Tourismus in Stufe der Stadt, die höher des Bezirkes sind, Verwaltungsabteilungen für Tourismus in Stufe der Provinz zu berichten, sobald sie die Berichten über Unglücksunfällen empfängen haben.
Inhalt der 1. Bericht enthält die Zeit, der Ortpunkt, Ursache in 1. Stufe, gehörige Einheiten, Situationen der Verletztungen und des Rettens, die die Unglücksfällen sich handeln, und den Namen des Berichters und seiner Einheiten, die Telephonnummer.
2. Gehörige Einheiten und Verwaltungsabteilungen für Tourismus im Ort sollen sofort Angestellte zum Tatort schicken, sobald sie die Berichten über Unglücksunfällen empfängen haben, um mit Polizei-, Feuerbekämpfungs-, Arbeits-, und Medizinorgane erste Hife zusammen zu leisten und den Tatort verordentlichen. 3. Wenn jemand in den Unglücksunfällen sterbt, die sterblichen Überreste müssen effektiv geschützt werden. Die lokalen Bestattungsinstituten sollen berichtet werden, um die sterblichen Überreste dinzusargen. Die hinterlassenen Koffer und Dinge sollen nach Untersuchungen genau registriert und schützen werden.
4. Die zu Unglücksunfällen gehörige Einheiten sollen die Verletzten und Töten genau untersuchen und registrieren. Ausländer, Auslandschinese und hongkonger, macauer und taiwaner Bürger chinesischer Abstammung sollen mit Namen der Reisegruppen, Nationalitäten, eigenen Namen, Geschlechten, Altern, Nummern der Pässe, Versicherungssituationen im Ausland registriert werden. Chinesische Touristen sollen mit eigenen Namen, Geschlechten, Altern, Arbeitsstellen oder Wohnorten, Nummern der Personalausweise und Versicherungssituationen in China registriert werden.
5. Die zu Unglücksunfällen gehörige Einheiten (bzw. die Reisebüros, die die Reisen organisieren)sollen die Verwandten der Verletzten und Töten mitteilen. Wenn die Verletzten und Töten Ausländer, Auslandschinese und hongkonger, macauer und taiwaner Bürger chinesischer Abstammung sind, sollen die Empfänger sofort die Reisebüros, die die Reisen organisieren, mitteilen, sobald sie die Situationen der Verletzten und Töten genau untersucht haben, und die Verwandten der Verletzten und Töten telephonisch beruhigen. Gleichzeitig sollen sie die Ausdienstorgane und die im Ausland lebende Staatsbürger betreffende Angelegenheiten im Ort berichten, um die hinterlassenen Arbeiten zusammen zu erledigen.
6. Die zu Unglücksunfällen gehörige Einheiten sollen die Formalitäten des Einreisvisums für die Verwandten der der Verletzten und Töten bearbeiten und die Verwandten der der Verletzten gut empfangen, die sterblichen Überreste gut behandeln und die hinterlassenen Arbeiten gut zu erledigen. Sie sind auch verantwortlich, bei den chinesischen und ausländischen Versicherungsfirmen den Verwandten der der Verletzten und Töten bei den Versicherungsforderungen zu helfen.
7. Die sterblichen Überreste der Ausländer sollen behandelt werden, sich streng nach den Bestimmungen aus 》das Verfahren für die Behandlung nach den Töten der Ausländer in China《, das vom Außenministerium erlassen wird, richtend. Die zu Unglücksunfällen gehörige Einheiten sollen für das Zurückschicken der Totenasche und der sterblichen Überreste mit gehörigen Organen Kontakt haben, und Formalitäten für folgene Ausweise erledigen.
1. Formalitäten für 》Begutachtungsausweis des Totens《vom Gerichtsartz für das Zurückschicken der Totenasche, 》Ausweis der Totenasche《von der Verwaltungsabteilung des Bestattungsinstituts erledigen.
2. Formalitäten für 》Begutachtungsausweis des Totens《vom Gerichtsartz für das Zurückschicken der Totenasche, 》Fäulnisschutzausweis der sterblichen Überreste《vom Krankenhaus oder vom Bestattungsinstitut, 》Erlaubnis für Ausreise des Sargs《vom Zoll für das Zurückschicken der sterblichen Überreste erledigen.
8. Die zu Unglücksunfällen gehörige Einheiten sollen mit die Polizei-, Feuerbekämpfungs-, Verkehrs-, Arbeits-, Medizin- und Versicherungsorgane effektiv zusammenarbeiten, die Untersuchung der Unglücksfällen zu erledigen. In Fällen, die von Ausländern handeln, sollen gleichzeitig die Ausdienstorgane und die im Ausland lebende Staatsbürger betreffende Angelegenheiten mitwirken.
9. Insbesondere schwere Reisenunglücksfällen, die zu großen bzw. rießen Verletzungen oder Toten oder großen wirtschaftlichen Verletzungen, einflussreichen Folgen führen, sollen laut der gehöhrigen staatlichen Gesetzen behandelt werden.
Kap. 8. Nach der Behandlung der Reisenunglücksfällen sollen die zu Unglücksunfällen gehörigen Einheiten in 1 Monat die Verwaltungsabteilungen für Tourismus über die Ergebnisse der Behandlung berichten. )Wenn die Polizei-, Feuerbekämpfungs-, Verkehrs-, Arbeits-, und Impforgane bestimmte Bestimmungen oder Ansprüche haben, sollen sie auch berichtet werden.) Die Verwaltungsabteilungen für Tourismus sollen die oberen Stufen, bis zu dem Organ für Tourismus in der Provinz, berichten. Inhalt der Berichten enthalten:
1. Zugang und ortliche Behandlung des Unglücksfalles.
2. Ursache und Schuld des Unglücksfalles.
3. Hingelassene Behandlung und Schadenentschädigung des Unglücksfalles.
4. Lehr und Schutzausnahme des Unglücksfalles.
5、Hinterlassene Probleme usw. )einschließlich der Reaktion der Verwandten und anderen)
Kap. 9. Wenn den Reisegruppen vom Reisebüro in unserer Provinz Reisenunglücksfällen passieren, sollen die gehörigen Reisebüros die obere Verwaltungsabteilungen für Tourismus bzw. Organ für Tourismus in der Provinz über die Unglücksfällen bzw. die Ergebnisse der Behandlungen berichten.
Kap. 10. Diese Bestimmung wird seit 1.7.1997 in Kraft gesetzt. |