Ansprüche auf Entschädigung sind dem Reisequalitätskontrolleinstitut abzugeben. Folgene Artikel deutlich sind zu enthalten:
1. Name des beschwerdeten Reisebüros und des Reisführers;
2. Name, Geschlecht, Nationalität, Beruft, Alter des Beschwerders und Name, Addresse und Telefonnummer der Gruppe;
3. Tatsache, Ursache und Beweis der Ansprüche auf Entschädigung;
4. Beweis heiß Kopien der mit Reisebüro unterschriebenen Verträge, Anordnungstabellen der Reise, Quittungen u.a. Materialien |